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Wie viel Kurzarbeitergeld bekommen ich?
Das Kurzarbeitergeld wird Ihnen vom Arbeitgeber ausbezahlt. Der Arbeitgeber bekommt das Geld von der Agentur für Arbeit zurück.
Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.
Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erfolgt in diesem Fall gestaffelt:
Bezugsmonat 1 - 3: 60/67* Prozent des Netto-Entgelts
*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind
Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77* Prozent des Netto-Entgelts
*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind
Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87* Prozent des Netto-Entgelts
*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
FAQ zum Thema Kurzarbeitergeld - Fragen und Antworten finden Sie hier.
Leistungssatz 1:
Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist (die Kinder i.S. des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben) oder für die aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßgebend ist.
Leistungssatz 2:
alle übrigen Arbeitnehmer. Der Unterschiedsbetrag zwischen den aus dieser Tabelle abgelesenen Leistungssätzen ergibt das Kug für den jeweiligen Kalendermonat.
Die Tabelle und weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier.
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