Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile
Die Annahme eines Aufhebungsvertrags - ohne vorherige Kündigung - sollte vom Arbeitnehmer genau abgewogen werden. Nur im Rahmen einer gründlichen Abwägung kann entschieden werden, ob die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags im individuellen Fall von Vorteil ist.
Besteht die Befürchtung, dass der Arbeitgeber Sie kündigt? Liegt möglicherweise ein wirksamer Kündigungsgrund vor? Will der Arbeitgeber Sie einfach nur "los werden"?
Prüfen Sie grundsätzlich kritisch, ob in Ihrer individuellen Situation der Fortbestand des bestehenden Arbeitsverhältnisses und die damit verbundene Durchsetzung, auch tatsächlich die bessere Alternative für Sie ist.
Gerne beraten wir Sie!
Wurden vom Arbeitnehmer etwa nachweisbare schwerwiegende Verfehlungen begangen, die Anlass für eine wirksame außerordentliche Kündigung sein können, so besteht natürlich durchaus das Risiko einer wirksamen Kündigung zu schlechteren Konditionen.
Es bedarf grundsätzlich einer genauen Prüfung der individuellen Sachlage. Pauschale Ratschläge lassen sich in diesem Zusammenhang nur schwer erteilen.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts - sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.