Befristeter Arbeitsvertrag – Darauf sollten Sie achten!

Vorteile und Nachteile eines befristeten Arbeitsvertrages für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der befristete Arbeitsvertrag und was Sie beachten sollten

Was gilt bei Kündigung und Kündigungsschutz? Was müssen Sie beachten? Wodurch zeichnet sich ein befristeter Arbeitsvertrag aus?

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine interessante Alternative sein - nicht nur für Arbeitgeber. Wir zeigen Ihnen, auf welche Punkte Sie achten sollten um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Was ist zu beachten – wann sollte Rechtsrat eingeholt werden?

Besteht die Wahl zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag, so empfiehlt sich selbstverständlich das unbefristete Arbeitsverhältnis – insbesondere für Frauen mit Kinderwunsch. Auch in Mutterschutz und Elternzeit laufen befristete Verträge aus. Die Verlängerung ist in einer solchen Situation wohl eher unwahrscheinlich.

Suchen Sie im Rahmen befristeter Verträge rechtzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Bitten Sie ihn um rechtzeitige Mitteilung, ob eine Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. So verbleibt im worst case ausreichend Zeit eine neue Stelle zu finden.

Es kann aber auch zahlreiche Situationen geben, in denen ein befristeter Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer Sinn machen kann. Viele Unternehmen schließen zunächst nur befristete Verträge ab. Vielleicht ergibt sich eine tolle Chance zunächst auch über einen "nur" befristeten Arbeitsvertrag. Gerade beim Einstieg in den Arbeitsmarkt kann dies auch eine Chance für den Berufseinsteiger sein. Am Ende müssen Sie sich wohl mit Ihrer Entscheidung fühlen.

Gerne Unterstützen wir Arbeitgeber & Arbeitnehmer bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von befristeten Arbeitsverträgen. Vermeiden Sie klassische Fehler bei der Vertragsgestaltung.

Was ist zu beachten – wann sollte Rechtsrat eingeholt werden?

Besteht keine Möglichkeit auf Verlängerung oder Entfristung, denken Sie daran, dass Sie sich drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrags vorsorglich bei der Arbeitsagentur melden müssen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Werden befristete Verträge in „Dauerschleife“ angeboten (es folgt ein befristeter Vertrag auf den anderen), so empfehlen wir dringend Rechtsrat einzuholen. Lassen Sie prüfen, ob womöglich Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. 

Gerne unterstützen wir Sie!

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